Vertrauen ist gut doch Kontrolle gegen ist besser- heißt es im Volksmund!


Nirgends gilt dieser Spruch mehr als beim Bauen.

Weil die meisten Schäden teuer und tiefgreifend sein können.

Beugen Sie darum rechtzeitig vor, damit Ihr nicht der Bau Ihres Traumhaus nicht ein Alptraum wird.

 


Die Hilfe eines freien Bausachverständigen als baubegleitende Bauleitung während der Bauausführung gibt Ihnen Sicherheit- Damit aus Ihrem Traumhaus kein Alptraum wird!


Bauüberwachung für Ihr Hausbauprojekt in Thüringen, Hessen und Bayern


            Die baubegleitende externe und neutrale Bauüberwachung

  

                           Diese Leistungen können Sie buchen:

 

1: Prüfung der Baubeschreibung: 

    Diese Leistung muss vor Vertragsunterzeichnung erfolgen!

  • Nach den technischen Vorgaben des Bauträgers,
  • nach Konformität mit den baulichen Regelwerken-DIN Vorschriften und geltenden Technischen Vorschriften,
  • Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität,

2: Prüfung des Bauablaufplanes:

     Wird Bestandteil des Bauvertrages!

  • Terminabstimmung aller Gewerke,
  • Abstimmung der "Meilensteine" für die wichtigsten Gewerke,
  • Festlegung der Zwischen- Fertigstellung-und Hausübergabetermine,

3: Überprüfung der Bauqualität:

  • anhand der Vorgaben aus der Baubeschreibung,
  • Überprüfung der Bauausführung nach DIN und anderen für die einzelnen Gewerke geltenden Technischen Regelwerken,

4: Prüfung der Baurechnungen:

    Voraussetzung: Gemeinsames Aufstellen eines Zahlungsplanes für die Bauträgerleistung und der     

    Gewerke in Abstimmung mit dem Baufortschritt. Verankerung im Bauvertrag.

  • Prüfung der Abschlagsrechungen des Bauträgers gemäß Zahlungsplan.
  • Prüfungen von einzelnen Gewerke Handwerkerrechungen gemäß Baufortschritt,
  • Führen eines Kostenplanes.

5: Durchführung von Zwischen-und Endabnahmen:

     Wichtig für die Gewährleistungsansprüche und Beginn der Gewährleistung

  • Rohbauabnahme
  • Abnahme der einzelnen Handwerkerleistungen nach Abschluss der Arbeiten.
  • Endabnahme
 
Bitte benutzen Sie für Ihre Anfrage zu einer baubegleitenden Bauüberwachung das Kontaktformular.

Alle Leistungen können Pauschal oder auch einzeln nach Bedarf gebucht werden!

 

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Ab Januar 2018 gelten verschärfte Regeln für Bauträger, Bauunternehmen und Bau-Handwerker. Das neue Bauvertagsrecht gibt Ihnen als Bauherrn mehr Rechte – nutzen Sie diese mit meiner Hilfe!  

 

ACHTUNG NEU!

Ab 01.01.2018 gilt für Bauverträge ein 14-tägiges Widerrufsrecht